Moses Pelham vs. Kraftwerk: Grundsatzurteil zu Sampling gefällt // News

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Seit 1998 zanken sich Kraftwerk und Moses Pelham um ein ungeklärtes Sample. Mittlerweile hat die Auseinandersetzung kulturell-bedeutsame Tragweite erreicht. In dem Rechtsstreit hat der EuGH jetzt ein Grundsatzurteil gefällt.

Es geht weiter im Sampling-Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben von Kraftwerk. Die juristische Auseinandersetzung thematisiert die Verwendung eines zweisekündigen Schnipsels aus »Metal aus Metal«, das Moses auf »Nur mir« von Sabrina Setlur bei ihrem Album »Die neue S-Klasse« eingesetzt hat. Pelham ist bis heute überzeugt, er dürfe derartige Sequenzen ungefragt verwenden, Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben nicht.

Sampling ist erlaubt – manchmal

Das hat über die letzten zwei Jahrzehnte u.a. Unterlassungen, Schadenersatz und die Herausgabe der Tonträger vor dem Bundesgerichtshof erwirkt. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil allerdings 2016 mit Verweis auf das Gut der Kunstfreiheit wieder auf. Der Fall ging zurück an den Bundesgerichtshof, der ihn dem Europäischer Gerichtshof zur rechtlichen Einschätzung vorlegte.

Der EuGH hat nun entschieden: die Nutzung eines – wenn auch nur sehr kurzen – Samples ist prinzipiell eine »teilweise Vervielfältigung« eines urheberrechtlichen Stückes. Hierfür sei immer eine Erlaubnis des Urhebers einzuholen. »Um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen« sei die Verwendung eines Samples allerdings auch ungefragt erlaubt, vorausgesetzt, der Künstler tue dies »in Ausübung seiner Kunstfreiheit« und wenn es sich nicht um eine »Vervielfältigung« handle. Diese Einschätzung dürfte Pelhams Anliegen bestätigen.

Case closed? Nicht ganz, der Bundesgerichtshof wird sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen und die Einschätzung des EuGH berücksichtigen müssen.

Was passiert, wenn man Samples nicht klärt?

Wie die weitere Rechtslage aussieht, was passieren kann, wenn man Samples nicht klärt und welche weiteren berühmten Sample-Streits es noch gegeben hat, erfahrt ihr in unserem Artikel »Sampling – All Samples Cleared?«

Foto: Katja Kuhl

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